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«HealthClaims» heissen dieAnpreisungen auf denLebensmitteln.
KeinProblem, wenn da nicht nach einer gut gemeintenGesetzesän-
derung einige wirklich wohltuendeProdukte dasNachsehen hätten.
TEXT
BRUNO AFFENTRANGER
BILD
BEAT BRECHBÜHL
Wer einen Saft mit – zumBeispiel – genug Vitamin C anrei-
chert, kann ihn seit 1. Januar als besonders gesund anprei-
sen. Er darf einen so genannten «Health Claim» einsetzen.
Zum Beispiel so: «Fördert nachweislich die Widerstandsfä-
higkeit gegen Erkältungen.» Dagegen ist nichts einzuwen-
den. Per Anfang Jahr haben die Gesetzgeber in diesemLand
das Lebensmittelgesetz nach EU-Richtlinien austariert.
Dem sind ein jahrelanges Verfahren und ein politischer
Prozess vorausgegangen. Ziel des Ganzen: Die Konsumen-
ten sollen generell besser darüber informiert werden, was
sie genau trinken, essen, verbrauchen – und vor allem dar-
über, wie das Produkt wirkt. Täuschungen sollen ausge-
schlossen und die bewusste Wahl gewährleistet sein. Über
200 «Health Claims» – Sätze also, die Auskunft über Wirk-
stoffe und ihre Dosierung geben – sind neuerdings durch
den Souverän gesetzlich verankert und vorgesehen.
Nicht alle finden das prima. Zwei Nebeneffekte sind bereits
feststellbar: Es ist für Lebensmittelhersteller heute möglich,
durch künstliche Zugabe von einzelnen Stoffen die gesetz-
lich geforderten Limiten zu überschreiten. So kann man
theoretisch ein einfaches Joghurt mit einem «Health Claim»
pushen. Das ist an und für sich nicht schlecht, fördert aber
tendenziell nicht die angestrebte Übersichtlichkeit der Pro-
duktepaletten und erleichtert damit auch keine Wahl. We-
niger bekannt ist indes eine zweite Auswirkung: Angesehe-
ne Unternehmen mit sehr gut eingeführten Marken leiden
bisweilen und sind geschäftlich herausgefordert. Die
Fruchtsaftherstellerin Biotta aus dem Kanton Thurgau zum
Beispiel ist mit dem Phänomen konfrontiert, dass sie zwar
natürliche Produkte herstellt, diese aber die nötigen Grenz-
werte bei den einzelnen Stoffen nicht erreichen, die für
einen «Health claim» notwendig wären. Theoretisch ist es
DIE KRUX MIT DER WERBUNG
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meine gesundheit 5/2014
Kontroverse